Die richtige Absicherung für den Fall X

Der eigene Tod ist kein angenehmes Thema. Im Interesse der Verantwortung der Familie gegenüber, ist die Absicherung der Hinterbliebenen ein MUSS. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie Ihren Partner, Ihre Eltern oder Ihre Kinder absichern können.

Besonders wichtig ist eine Todesfallabsicherung, wenn Sie bereits eine Familie gegründet haben. Die staatlichen Leistungen bei Todesfällen sind nur gering. Ihre Kinder erhalten nur eine Waisenrente in geringer Höhe, Ihr Partner erhält nur Leistungen, wenn Sie verheiratet waren. Lebenspartner erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die staatliche Absicherung ist also keinesfalls ausreichend, um den Lebensstandard beizubehalten. Umso wichtiger ist es, Ihre Hinterbliebenen zusätzlich finanziell abzusichern. Betrachten Sie die unterschiedlichen Bereiche, für die Sie gegebenenfalls eine Absicherung benötigen:

  • Absicherung des Partners und der Kinder
  • Absicherung von Finanzierungen und Darlehen z. B. für Wohneigentum
  • Absicherung der Beerdigungskosten

Risikolebensversicherung - Todesfallschutz für alle Fälle

Eine Risikolebensversicherung wird über eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen. Eine Leistung wird ausschließlich fällig, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Das bedeutet, am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt keine abschließende Auszahlung aus dem Vertrag. Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie also ausschließlich den Todesfall ab. Weil es sich um eine Risikoversicherung handelt, sind die Beiträge im Vergleich zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung deutlich geringer. Die Versicherungssumme lässt sich frei wählen und an Ihren persönlichen Bedarf anpassen. Die Laufzeit ist ebenfalls frei wählbar.

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie mit verhältnismäßig geringem Aufwand Ihre Hinterbliebenen absichern oder die Finanzierung Ihres Wohneigentums sicherstellen.

Wenn Sie und Ihr Partner sich gegenseitig absichern wollen, ist der Abschluss im sogenannten Überkreuz-Modell empfehlenswert. Im ersten Vertrag werden Sie Versicherungsnehmer und Empfänger der Versicherungsleistung, Ihr Partner wird versicherte Person. Im zweiten Vertrag sind Sie nur versicherte Person, Ihr Partner ist Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger. Im Todesfall fließt die Versicherungsleistung dann nicht in die Erbmasse ein. Besonders sinnvoll ist das, wenn Sie nicht verheiratet sind. Rechtlich betrachtet ist Ihr Lebenspartner eine „dritte Person“, für die nur eine Freigrenze in Höhe von 20.000 € bei der Erbschaftssteuer gilt.

Achtung!
Leistungen aus einer Risikolebensversicherung sind unter Umständen erbschaftssteuerpflichtig.

Gewusst wie:
Es kommt hier auf die richtige Vertragsgestaltung an.

Sterbegeldversicherung – Absicherung der Beerdigungskosten

Die Sterbegeldversicherung ist vor allem zur Absicherung der Beerdigungskosten gedacht. Die Versicherungssumme ist von 5.000 € bis 20.000 € frei wählbar. Die Sterbegeldversicherung ist z.B. vom 50. bis zum 75. Lebensjahr abschließbar. Je früher der Vertrag beginnt, desto günstiger sind auch die zu zahlenden Beiträge.

Zusammenfassung: Welche Absicherung ist für den Todesfall die richtige?

Für die Absicherung Ihrer Familie ist vor allem die Risikolebensversicherung gut geeignet. Sie können die Versicherungssumme an Ihre Bedürfnisse anpassen und bezahlen nur die Kosten für das tatsächliche Risiko. Auf Veränderungen können Sie relativ flexibel reagieren und die Höhe der Summe anpassen.

Die Sterbegeldversicherung eignet sich nicht zur Absicherung bei Krediten oder Darlehen, sondern nur für die Absicherung der Beerdigungskosten. Die Versicherungssumme ist im Regelfall deutlich niedriger angesetzt. Dafür kann die Sterbegeldversicherung mit einem höheren Einstiegsalter und ohne Gesundheitsangaben abgeschlossen werden.

Fragen? Senden Sie Ihre unverbindliche Anfrage an das DCS Service-Center!

Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl der richtigen Lösungen zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Todesfall. Melden Sie sich einfach bei unserem Service-Center – dies ist natürlich für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.